Tiere und Pflanzen bereichern das Leben. Sie sind genauso wichtig wie die Klimazonen und Ökosysteme. Sie sorgen für die Nahrung, die Luft und die Kleidung. Leider sind sie heute gefährdet. Unterschiedliche Einflussfaktoren bedingen, dass viele als selbstverständlich geltende Arten auf Dauer nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Aus diesen Überlegungen entwickeln Firmen aktive Geschäftsmodelle. Unternehmen für den Naturschutz nutzen Techniken, um die Artenvielfalt zu erhalten.

Ein guter Ansatz Punkt, den Unternehmen, die für den Naturschutz eintreten, wählen, ist das Immissionsschutzgesetz. Das gilt auch für Hofer & Pautz GbR. Im Rahmen der Studien werden Genehmigungsverfahren entwickelt, die sich auf das Berg- und Wasserrecht beziehen. Mit jedem zu realisierenden Projekt muss der Auftraggeber einen Gewinn erwirtschaften. Deshalb wendet er sich an ein Unternehmen, das für den Naturschutz eintritt. Dieses plant die Koordination zwischen den wirtschaftlichen Bedingungen und den Anforderungen des Naturschutzes. Besonders wichtig ist die Planung auf Landesebene. Als Beispiele bieten sich der Torfabbau und die Gesamtkonzepte für Moorbearbeitungen an. Am Anfang steht die Bestandsaufnahme, die alle naturschutzrechtlichen Aspekte berücksichtigt. Zu diesem Zweck erstellt das Unternehmen für den Naturschutz ökologische Fachgutachten.

Mit dem landschaftspflegerischen Begleitplan begleitet das Unternehmen für dem Naturschutz die Eingriffsregelungen und Maßnahmen, mit denen sowohl den Vorstellungen des Auftraggebers als auch der Natur möglichst nachhaltig Rechnung getragen wird. Der Begleitplan ist gesetzlich vorgeschrieben und im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Damit gehört er zum Planfeststellungsverfahren und wird mit der endgültigen Planfeststellung rechtskräftig. Dazu gehören auch Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen. Wird beispielsweise im Rahmen von Bodenabbauvorhaben ein Teil des naturschutzrechtlich geschützten Grundes entfernt, dann muss an einer anderen Stelle ein Ausgleich mit ähnlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Über das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder UVS erfolgt eine Entlastung der Natur. Das Gesetz beruht auf europäischem Recht. Es dient dazu, die Öffentlichkeit zunehmend in die Entscheidungsprozesse einzubinden. Dazu muss die zuständige Behörde jedoch klären, ob ein bestimmter Vorgang unter die Geltung des Gesetzes fällt.
Zu den Aufgaben des Unternehmens gehört beispielsweise die intensive Abstimmung mit allen Beteiligten. Hierzu gehören die Auftraggeber, die Fachgutachter sowie die Genehmigungsbehörde. Gibt es andere Interessenvertreter, dann können sie ebenfalls berücksichtigt werden. In den Verhandlungen geht es um den Schutz von Arten, Biotopen und dem Klima. Kultur- und Sachgüter spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle.

Besondere Aufmerksamkeit gilt den Flora-Fauna-Habitat-Gebieten. Soll hier ein Vorhaben geplant werden, bedarf es einer FFH-Verträglichkeitsprüfung. Das Unternehmen für den Naturschutz erstellt in diesen Fällen zuerst eine Liste. Sie enthält die Lebensräume sowie die zu schützenden Arten. Neben der Vogelschutz-Richtlinie können auch spezielle Bestimmungen einfließen. Berücksichtigt werden ferner biotische und abiotische Standortfaktoren sowie ihre räumlichen Beziehungen. Sollten Einschränkungen nicht umgangen werden können, kommen Ausnahmeregelungen zum Einsatz. Während der Planung erstellt das Unternehmen bereits eine Teilabrechnung, der zum Schluss die Endabrechnung folgt.

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